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EINKOMMENSTEUER

Gewinn mit Kryptowährung kann steuerpflichtig sein

Gewinne aus der Spekulation mit digitalen Devisen sind nicht unbedingt steuerfrei. Wenn ein Anleger z. B. Bitcoins innerhalb eines Jahres nach dem Kauf mit Gewinn verkauft, werden diese von den Finanzbehörden als private Veräußerungsgewinne bewertet.

Gewinn mit Kryptowährung kann steuerpflichtig sein

Die Gewinne unterliegen dann dem regulären Einkommensteuersatz. Nur Gewinne unterhalb einer Freigrenze von 600 Euro sind für den Anleger im Rahmen privater Veräußerungsgeschäfte steuerfrei. Wenn der Gewinn diese Grenze übersteigt, ist jedoch der gesamte Gewinn steuerpflichtig.



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Gewinn mit Kryptowährung kann steuerpflichtig sein

Christoph Arenz

T: 08031 . 2228650
kanzlei@arenz-steuer.de

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Dipl. Kfm. (FH) Christoph Arenz
Steuerberater
Oberaustr. 16a
83026 Rosenheim

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